Zum Inhalt springen
← Zurück zu allen Insights

Wie qualifiziere ich mich als professioneller Kunde nach FIDLEG?

Mehr als 70 % der privaten Beteiligungsangebote in der Schweiz sind gesetzlich ausschliesslich professionellen Kunden vorbehalten. Wer als qualifizierter Investor Schweiz in Private Equity investieren möchte, muss deshalb verstehen, wie die Einstufung als professioneller Kunde FIDLEG funktioniert.

Was ist FIDLEG — und warum ist die Kundenklassifikation entscheidend?

Das Finanzdienstleistungsgesetz, kurz FIDLEG, schützt Anlegerinnen und Anleger, indem es Finanzdienstleister verpflichtet, Kunden in Kategorien einzuteilen und nur geeignete Produkte anzubieten.

Für Private Equity in der Schweiz ist diese Einstufung besonders wichtig, weil viele Beteiligungen an nicht kotierten Wachstumsunternehmen nur professionellen oder institutionellen Kunden zugänglich sind.

FIDLEG unterscheidet drei Kategorien:

  • Privatkunden erhalten den höchsten gesetzlichen Schutz, haben aber eingeschränkten Zugang zu bestimmten Anlageprodukten.
  • Professionelle Kunden haben ein reduziertes Schutzniveau und können an einem breiteren Spektrum von Transaktionen teilnehmen.
  • Institutionelle Kunden sind regulierte Marktteilnehmer wie Banken, Versicherungen und Pensionskassen.

Für einen qualifizierten Investor Schweiz ist die Einstufung als professioneller Kunde in der Regel die relevante Kategorie.

Wer gilt automatisch als professioneller Kunde?

Gemäss Art. 4 Abs. 3 FIDLEG gelten bestimmte Personen und Einrichtungen automatisch als professionelle Kunden, ohne zusätzlichen Antrag oder Erklärung.

Dazu gehören:

  • Regulierte Finanzintermediäre wie Banken, Effektenhändler, Fondsleitungen und Vermögensverwalter nach FINIG
  • Versicherungsunternehmen unter FINMA-Aufsicht
  • Öffentlich-rechtliche Körperschaften mit professioneller Tresorerie
  • Pensionskassen und Einrichtungen der beruflichen Vorsorge mit professioneller Tresorerie
  • Unternehmen, die mindestens zwei dieser drei Schwellenwerte überschreiten: Bilanzsumme CHF 20 Mio., Umsatz CHF 40 Mio., Eigenkapital CHF 2 Mio.

Wenn Sie als Unternehmer oder Verwaltungsrat eine Gesellschaft führen, die diese Kriterien erfüllt, gelten Sie in dieser unternehmerischen Eigenschaft bereits als professioneller Kunde.

Opting-in: Wenn Privatpersonen als professionelle Kunden anerkannt werden möchten

Nicht jede vermögende Privatperson erfüllt automatisch die Kriterien. Art. 5 Abs. 6 FIDLEG sieht deshalb ein Opting-in vor.

Das bedeutet: Privatkunden können schriftlich erklären, wie ein professioneller Kunde behandelt werden zu wollen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Die Voraussetzungen sind:

  • Vermögen von mindestens CHF 500'000, berechnet aus liquiden Mitteln und Wertschriften
  • Nachweisbare Kenntnisse oder Erfahrungen im Finanzbereich, zum Beispiel durch frühere Tätigkeit im Finanzsektor, Finanzausbildung oder dokumentierte Anlagehistorie in vergleichbaren Produktkategorien

Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Die Erklärung erfolgt schriftlich gegenüber dem Finanzdienstleister, bei Synergos Capital AG im Rahmen des Onboardings.

Opting-out: Wenn professionelle Kunden mehr Schutz wünschen

Auch der umgekehrte Weg ist möglich. Wer automatisch als professioneller Kunde gilt, kann gemäss Art. 5 Abs. 1–5 FIDLEG schriftlich erklären, als Privatkunde behandelt werden zu wollen.

Das nennt man Opting-out. Im Private-Equity-Kontext ist dies jedoch eher die Ausnahme, weil dadurch der Zugang zu bestimmten Anlagekategorien eingeschränkt werden kann.

Welche Dokumente werden benötigt?

Für das Opting-in verlangen sorgfältige Finanzdienstleister in der Regel vollständige und aktuelle Unterlagen.

Dazu gehören:

  • Ausgefülltes und unterzeichnetes Opting-in-Formular
  • Vermögensnachweis, zum Beispiel Bankkontoauszug oder Depotauszug, nicht älter als 90 Tage
  • Nachweis der Kenntnisse oder Erfahrungen, zum Beispiel Lebenslauf, Zertifikate oder Kontoauszüge mit früheren Anlagen in vergleichbaren Produkten
  • Kopie eines gültigen Identitätsdokuments, zum Beispiel Pass oder Identitätskarte

Bei vollständiger Einreichung dauert die Bearbeitung in der Regel wenige Werktage.

Was bedeutet das für Ihre Investition bei Synergos Capital AG?

Synergos Capital AG vermittelt Beteiligungen ausschliesslich an professionelle und institutionelle Kunden im Sinne des FIDLEG. Bevor eine Beteiligung präsentiert wird, prüft Synergos die Kundenklassifikation sorgfältig.

Das ist nicht nur eine regulatorische Pflicht, sondern Teil der Sorgfaltspflicht gegenüber dem Investor.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, empfiehlt Synergos ein vertrauliches Erstgespräch. Die FIDLEG-zertifizierten Berater beantworten Fragen ohne Verpflichtung.

Schlussfolgerung

Die Einstufung als professioneller Kunde FIDLEG ist ein zentraler Schritt, wenn ein Investor Zugang zu ausgewählten Private-Equity-Beteiligungen in der Schweiz erhalten möchte. Entscheidend sind die korrekte Kundenklassifikation, die notwendigen Nachweise und eine saubere Dokumentation.

Dieser Artikel dient ausschliesslich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung, kein Angebot und keine Aufforderung dar. Bestimmte Beteiligungen von Synergos Capital AG sind ausschliesslich professionellen und institutionellen Kunden im Sinne von Art. 4 FIDLEG vorbehalten und richten sich nicht an Privatkunden oder US-Personen.

Einwilligung

Reichweitenmessung nur mit Ihrer Zustimmung

Vor Ihrer Entscheidung lädt diese Seite kein Skript eines Drittanbieters und stellt keine Verbindung zu Google her. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Zwecke einzeln wählen

Art. 4 FIDLEG

Zugang für professionelle und institutionelle Kunden

Die Detailseite dieser Beteiligung ist nur zugänglich, nachdem Sie die folgenden drei Punkte bestätigt haben.

Drei Bestätigungen