
Risiken von Private-Equity-Investitionen
Die nachstehenden Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen weder das projektspezifische Basisinformationsblatt (BIB) noch eine individuelle Beratung. Eine Anlageentscheidung sollte erst nach sorgfältiger Prüfung der gesamten Angebotsdokumentation und gegebenenfalls nach Konsultation der eigenen Rechts-, Steuer- und Finanzberater getroffen werden.
Allgemeine Risiken.
Marktrisiko
Der Wert kann aufgrund allgemeiner oder spezifischer Marktentwicklungen schwanken.
Kreditrisiko
Die Emittentin oder Gegenpartei kann ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen.
Liquiditätsrisiko
Privatmarkt-Instrumente sind regelmässig illiquid; ein Ausstieg kann nicht zwingend zum gewünschten Zeitpunkt oder Preis erfolgen.
Währungsrisiko
Investitionen in Fremdwährungen sind Wechselkursschwankungen ausgesetzt.
Konzentrationsrisiko
Ein einzelnes Projekt stellt eine konzentrierte Risikoposition dar.
Totalverlustrisiko
Investitionen in Wachstums- und Venture-Phasen-Unternehmen können zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen.
Spezifische Risiken Private Equity / Venture.
- Lange Anlagehorizonte (5–10+ Jahre); kein oder beschränktes Rückgaberecht.
- Wesentliche Bewertungsunsicherheit zwischen Finanzierungsrunden.
- Abhängigkeit von der Performance einer kleinen Anzahl Managementteams.
- Verwässerungsrisiko in Folgerunden.
- Exit-Risiko — Zeitpunkt, Bewertung und Form des Exits sind unsicher.
- Begrenzte Information — Offenlegungsstandards weichen von kotierten Wertschriften ab.

Steuerliche Aspekte
Die steuerliche Behandlung hängt von den individuellen Verhältnissen der Anlegerin oder des Anlegers ab und kann sich ändern. Synergos erbringt keine Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie Ihren Steuerberater.
Kosten und Gebühren
Kosten und Gebühren können die effektiv erzielte Rendite wesentlich beeinflussen. Sämtliche im Zusammenhang mit einer Platzierung anfallenden Kosten sind in der Angebotsdokumentation offengelegt.
Keine Garantie
Synergos übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Rendite, den Kapitalerhalt oder den Erfolg eines Unternehmens oder Projekts. Die historische Wertentwicklung ist kein zuverlässiger Indikator für die künftige Entwicklung.
Beanstandungen und Ombudsstelle
Wir empfehlen, Anliegen zunächst direkt an Synergos zu richten. Lässt sich eine Streitigkeit nicht bilateral beilegen, können Sie die anerkannte Ombudsstelle OFDL — Ombudsstelle Finanzdienstleister — anrufen. Vollständige Kontaktdaten finden Sie auf der Kontaktseite und im Impressum.