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Risiken von Private-Equity-Investitionen

Die nachstehenden Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen weder das projektspezifische Basisinformationsblatt (BIB) noch eine individuelle Beratung. Eine Anlageentscheidung sollte erst nach sorgfältiger Prüfung der gesamten Angebotsdokumentation und gegebenenfalls nach Konsultation der eigenen Rechts-, Steuer- und Finanzberater getroffen werden.

Risiken

Allgemeine Risiken.

Marktrisiko

Der Wert kann aufgrund allgemeiner oder spezifischer Marktentwicklungen schwanken.

Kreditrisiko

Die Emittentin oder Gegenpartei kann ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen.

Liquiditätsrisiko

Privatmarkt-Instrumente sind regelmässig illiquid; ein Ausstieg kann nicht zwingend zum gewünschten Zeitpunkt oder Preis erfolgen.

Währungsrisiko

Investitionen in Fremdwährungen sind Wechselkursschwankungen ausgesetzt.

Konzentrationsrisiko

Ein einzelnes Projekt stellt eine konzentrierte Risikoposition dar.

Totalverlustrisiko

Investitionen in Wachstums- und Venture-Phasen-Unternehmen können zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Private Equity

Spezifische Risiken Private Equity / Venture.

  • Lange Anlagehorizonte (5–10+ Jahre); kein oder beschränktes Rückgaberecht.
  • Wesentliche Bewertungsunsicherheit zwischen Finanzierungsrunden.
  • Abhängigkeit von der Performance einer kleinen Anzahl Managementteams.
  • Verwässerungsrisiko in Folgerunden.
  • Exit-Risiko — Zeitpunkt, Bewertung und Form des Exits sind unsicher.
  • Begrenzte Information — Offenlegungsstandards weichen von kotierten Wertschriften ab.

Steuerliche Aspekte

Die steuerliche Behandlung hängt von den individuellen Verhältnissen der Anlegerin oder des Anlegers ab und kann sich ändern. Synergos erbringt keine Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie Ihren Steuerberater.

Kosten und Gebühren

Kosten und Gebühren können die effektiv erzielte Rendite wesentlich beeinflussen. Sämtliche im Zusammenhang mit einer Platzierung anfallenden Kosten sind in der Angebotsdokumentation offengelegt.

Keine Garantie

Synergos übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Rendite, den Kapitalerhalt oder den Erfolg eines Unternehmens oder Projekts. Die historische Wertentwicklung ist kein zuverlässiger Indikator für die künftige Entwicklung.

Beanstandungen und Ombudsstelle

Wir empfehlen, Anliegen zunächst direkt an Synergos zu richten. Lässt sich eine Streitigkeit nicht bilateral beilegen, können Sie die anerkannte Ombudsstelle OFDL — Ombudsstelle Finanzdienstleister — anrufen. Vollständige Kontaktdaten finden Sie auf der Kontaktseite und im Impressum.

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