Zum Inhalt springen

Kundeninformation

Bevor wir eine Finanzdienstleistung für Sie erbringen, informieren wir Sie über uns, unsere Tätigkeit, die Risiken, die Kosten und unsere wirtschaftlichen Bindungen (Art. 8 und 9 des Finanzdienstleistungsgesetzes, FIDLEG). Diese Information gilt für alle Kundinnen und Kunden gleich.

1. Wer wir sind

  • Synergos Capital AG, Gessnerallee 28, 8001 Zürich, Schweiz
  • Telefon: +41 43 234 65 10
  • E-Mail: [email protected]
  • UID: CHE-108.336.680

2. Was wir tun

Wir vermitteln Beteiligungen an nicht kotierten Gesellschaften (Art. 3 Bst. c FIDLEG). Wir stellen Ihnen eine Beteiligung vor und beraten Sie zur einzelnen Zeichnung, ohne Ihr übriges Vermögen einzubeziehen. Gezeichnet wird direkt bei der Emittentin.

Wir verwalten kein Vermögen. Wir nehmen keine Kundengelder entgegen: Zahlungen für eine Zeichnung gehen direkt an die Emittentin.

3. Aufsicht und Ombudsstelle

Synergos Capital AG untersteht keiner prudenziellen Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. Unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater sind in einem Beraterregister nach Art. 28 FIDLEG eingetragen.

Lässt sich eine Streitigkeit nicht direkt mit uns beilegen, können Sie ein Vermittlungsverfahren vor unserer anerkannten Ombudsstelle einleiten (Art. 74 ff. FIDLEG):

  • OFDL — Ombudsstelle Finanzdienstleister
  • Bleicherweg 10, 8002 Zürich, Schweiz
  • Telefon: +41 44 552 08 00
  • E-Mail: [email protected]
  • Webseite: www.ofdl.ch

4. Kundensegmente, Opting-out und Opting-in

Das Gesetz unterscheidet Privatkunden, professionelle Kunden und institutionelle Kunden (Art. 4 FIDLEG). Wenn Sie nichts anderes erklären, behandeln wir Sie als Privatkundin oder Privatkunden. Damit gilt für Sie der volle Schutz des Gesetzes.

Opting-out. Vermögende Privatkunden können erklären, als professionelle Kunden gelten zu wollen (Art. 5 Abs. 1 FIDLEG). Vermögend ist, wer glaubhaft erklärt, über ein Vermögen von mindestens CHF 2 Millionen zu verfügen, oder über mindestens CHF 500'000 und aufgrund der persönlichen Ausbildung und der beruflichen Erfahrung oder einer vergleichbaren Erfahrung im Finanzsektor über die Kenntnisse, die notwendig sind, um die Risiken der Anlagen zu verstehen (Art. 5 Abs. 2 FIDLEG). Angerechnet werden nur Finanzanlagen nach Art. 5 der Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), keine direkten Anlagen in Immobilien, keine Ansprüche aus Sozialversicherungen und keine Guthaben der beruflichen Vorsorge. Mit einem Opting-out fällt Schutz weg; was sich ändert, zeigen wir Ihnen im Investorenprofil, bevor Sie wählen.

Opting-in. Professionelle Kunden, die nicht institutionelle Kunden sind, können jederzeit erklären, als Privatkunden gelten zu wollen (Art. 5 Abs. 5 FIDLEG).

Diese Erklärungen müssen schriftlich oder in einer anderen durch Text nachweisbaren Form vorliegen (Art. 5 Abs. 8 FIDLEG).

5. Risiken

Anlagen in Finanzinstrumente sind mit Risiken verbunden, bis zum Verlust des ganzen eingesetzten Betrags. Die Risiken von Beteiligungen an nicht kotierten Gesellschaften beschreiben wir auf unserer Seite Risiken. Allgemeine Informationen zu den Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten gibt die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung.

6. Kosten

Synergos Capital AG stellt Ihnen nichts in Rechnung.

7. Wirtschaftliche Bindungen und Interessenkonflikte

Für vermittelte Zeichnungen erhält Synergos von der jeweiligen Emittentin eine Vergütung in Prozent des gezeichneten Betrags. Im Investorenprofil nennen wir Ihnen den höchsten Satz unserer Beteiligungen mit einem Rechenbeispiel, vor jeder Zeichnung den Satz der einzelnen Beteiligung. Diese Vergütung steht Ihnen zu, wenn Sie nicht darauf verzichten. Mit der Bestätigung der Bedingungen im Investorenprofil verzichten Sie ausdrücklich darauf (Art. 26 FIDLEG). Möchten Sie nicht verzichten, sagen Sie es Ihrem Kundenberater vor der Zeichnung; Synergos gibt Ihnen die Vergütung dann weiter.

Daraus entsteht ein Interessenkonflikt: Synergos verdient an jeder vermittelten Zeichnung, und zwar umso mehr, je höher sie ist. Deshalb legen wir die Vergütung vorher offen und überlassen Ihnen die Wahl.

Marktangebot. Wir vermitteln ausschliesslich Beteiligungen an unseren Partnergesellschaften. Andere Anbieter und Finanzinstrumente des Marktes ziehen wir dabei nicht in Betracht.

8. Angemessenheitsprüfung

Bevor Sie zeichnen, fragen wir im Investorenprofil nach Ihren Kenntnissen und Ihrer Erfahrung und prüfen, ob die Anlage für Sie angemessen ist (Art. 11 FIDLEG). Ist sie es nach Ihren Angaben nicht, raten wir Ihnen davon ab (Art. 14 FIDLEG). Ob Sie trotzdem zeichnen, entscheiden Sie. Weil wir zu einzelnen Zeichnungen beraten und nicht Ihr ganzes Vermögen betrachten, prüfen wir nicht, ob die Anlage zu Ihren Anlagezielen und Ihren finanziellen Verhältnissen passt (keine Eignungsprüfung nach Art. 12 FIDLEG).

9. Dokumentation und Kopie

Wir dokumentieren die vereinbarten Dienstleistungen, die über Sie erhobenen Angaben und einen allfälligen Hinweis, dass wir von einer Anlage abgeraten haben (Art. 15 FIDLEG). Auf Anfrage stellen wir Ihnen eine Kopie dieser Dokumentation zu (Art. 16 FIDLEG). Eine Nachricht an die Adresse unter Ziffer 1 genügt.

Stand:

Einwilligung

Reichweitenmessung nur mit Ihrer Zustimmung

Vor Ihrer Entscheidung lädt diese Seite kein Skript eines Drittanbieters und stellt keine Verbindung zu Google her. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Zwecke einzeln wählen

Art. 4 FIDLEG

Zugang für professionelle und institutionelle Kunden

Die Detailseite dieser Beteiligung ist nur zugänglich, nachdem Sie die folgenden drei Punkte bestätigt haben.

Drei Bestätigungen